Ein Thema, worüber zum Teil heftig diskutiert wird, ist die Nebenbeschäftigung von Abgeordneten. Ich lese, dass es nicht ganz klar, inwieweit Abgeordnete einer Nebenbeschäftigung nachgehen dürfen. Es ist mir eine Idee gekommen, wie man Klarheit schaffen kann. Die Tätigkeit in der Politik ist keine Berufung, sondern ein Beruf. Vermutlich wissen die Abgeordneten selbst nicht, was sie tun oder nicht tun dürfen. Also veröffentlichen wir eine Stellenbeschreibung. Damit wären also alle Probleme gelöst.
Das Ei des Kolumbus oder eine Fourberie de Monsieur S.?
Immer mehr Leute suchen sich einen zweiten Job: Gebäudereinigung, Gesundheitswesen, Gaststätten sind beliebte Arbeitgeber. Quod licet bovi non licet Jovi? Was dem Bauern recht ist, soll dem Fürsten noch immer nicht erlaubt sein? Wenn wir nach dem Grundgesetz alle gleich sind, warum dürfen unsere bedauernswerten Politiker nicht Nebenjobs und Nebeneinkünfte suchen? Mehr Verständnis für die Nöte unserer armen Abgeordneten wäre schon wünschenswert.
Im Fernsehen hat sich ein Abgeordneter darüber beschwert, dass er sich übel beschimpfen lassen muss. Ich darf ihn beruhigen: Er muss nicht. Er ist kein Zwangsarbeiter. Er kann jederzeit kündigen und ausscheiden.
Eine Abgeordnete hat sich darüber beschwert, dass sie viele Überstunden leistet, weil sie im Aufsichtsrat vieler Gesellschaften tätig ist, und wenig schläft. Wie in der Industrie werden bei Führungspositionen die Überstunden durch ein höheres Gehalt abgegolten. Die Arbeit im Aufsichtsrat gehört vermutlich zur Tätigkeit des bekleideten Amtes. Die Sitzungen finden sicherlich während der normalen Arbeitszeit statt. Das Fernsehen hat übrigens manchmal gezeigt, dass der Schlaf bei den Sitzungen nachgeholt werden kann. Darüber hinaus ist Büroschlaf doch gesund.
NEBENBESCHÄFTIGUNG VON ABGEORDNETEN
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